Impressum

Tim Edmond Laufer
Alsterdorferstraße 214
22297 Hamburg
Tel.: +49 (0) 64 88 06 01
laufer@ehemaligereinigung.de


Logodesign

Saskia Bannasch
http://www.saskiabannasch.de

Fotografie

Heiko Sehrsam
www.pics-hamburg.de

Design und Umsetzung

Lara Dahlmann
www.laravlaska.de

Copyright

Alle Texte, Bilder und sonstige Materialien in dieser Publikation unterliegen den geltenden Urheberrechtsbestimmungen und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des oder der Verfasser bzw. Fotografen verwendet werden.

Haftungsausschluss

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AGB SEMINARRAUM

Kosten

Für die Raumnutzung gelten die auf Ihre Anfrage schriftlich genannte Preis. Diese verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Buchung

Buchungen müssen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung ist erst nach Erhalt einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich.

Bezahlung

Die Bezahlung muss nach Erhalt der Rechnung bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungs-, bzw. Mietbeginn per Überweisung erfolgen. Die Bezahlung von kurzfristigen Einzelnutzungen kann in bar vor Ort geleistet werden.

Stornobedingungen

Wird der gebuchte Termin vom Raumnutzer storniert, gelten folgende Bedingungen: Eine Stornierung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Raumnutzung ist kostenfrei. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– inkl. 19% MwSt. verrechnet. Bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor der vereinbarten Raumnutzung sind 50% der Kosten, bei Storno unmittelbar am Tag der vereinbarten Raumnutzung 100% der Kosten zu bezahlen. Kann jedoch, nach Rücksprache mit dem Vermieter, ein Ersatznutzer genannt werden, entstehen keine Stornokosten. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

Unverbindliche Reservierung

In Ausnahmefällen ist es möglich, mit dem Vermieter bis spätestens 20 Tage vor der gewünschten Raumnutzung eine unverbindliche Reservierung des gewünschten Termins bzw. Zeitraums zu vereinbaren. Erfolgt dann keine verbindliche Buchung, verfällt – in Rücksprache mit dem Vermieter – die Reservierung.

Beginn- und Endzeitpunkte der Raumnutzung

Der Raumnutzer kann den Raum frühestens zum vereinbarten Beginn der Einmietung nutzen. Zum vereinbarten Endzeitpunkt muss der Raum leer und aufgeräumt übergeben werden. Etwaige Auf- und Abbauzeiten sind vom Raumnutzer miteinzukalkulieren. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

Zutritt / Schlüssel

Der Raumnutzer erhält einen Code, mit dem er Zugang zum Schlüssel bekommt. Mit dem Schlüssel können alle Räume, die zur Nutzung zur Verfügung stehen, auf- bzw. abgesperrt werden. Bei Verlust des zur Verfügung gestellten Schlüssels haftet der Raumnutzer persönlich mit einer Pauschalsumme von 500,- Euro.

Hausordnung

Die Nutzung des Seminarraums sowie weiterer Räumlichkeiten ist an die Hausordnung der "ehemaligen Reinigung" gebunden. Diese wird dem Raumnutzer zu Beginn der Einmietung in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig  ist sie Teil der Benutzungsvereinbarung.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn: Trotz Mahnung ein etwaiger Zahlungsverzug nicht umgehend beglichen wird. Die Hausordnung grob missachtet wird. Der Ruf oder die Sicherheit des Vermieters und/oder der Institution der "ehemaligen Reinigung" gefährdet sind. Höhere Gewalt eintritt.

Haftung

Der Raumnutzer haftet für Schäden, die durch seine Gäste, Teilnehmer oder Mitarbeiter verursacht werden. Dem Vermieter sind etwaige Schäden bekannt zu geben und in vollem Umfang zu ersetzen. Von Gästen, Teilnehmern oder Mitarbeitern des Raumnutzers mitgeführte Wertsachen unterliegen keinesfalls der Haftung des Vermieters. Für Schäden, die Teilnehmern im Seminarraum und auf dem Grundstück des Vermieters entstehen, haftet der Vermieter nur dann, wenn ihm oder einer nach seiner Weisung tätigen, natürlichen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der Raumnutzer ist keinesfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter berechtigt.

Allgemein

Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Vereinbarungen werden entsprechend erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.